Gem. dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz soll mit einem neuen Gesetz zum Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) deren bislang lückenhafter und unzureichender Schutz ausgebaut werden.
Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es, Benachteiligungen von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern auszuschließen und Rechtssicherheit zu schaffen.
Mit dem Gesetzentwurf soll das Ziel eines verbesserten Hinweisgeberschutzes mit den Interessen von Unternehmen, die zum Ergreifen von Hinweisgeberschutzmaßnahmen verpflichtet werden, in Einklang gebracht werden.
Der Entwurf sieht u.a. folgende zentrale Regelungselemente vor:
- Der Anwendungsbereich umfasst alle Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld Informationen über Verstöße erlangt haben.
- Hinweisgebende Personen, die alle Anforderungen des HinSchG an eine Meldung oder Offenlegung einhalten, werden umfangreich vor Repressalien wie Kündigung oder sonstigen Benachteiligungen geschützt.