Gesetzlicher Rahmen

Gem. dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz soll mit einem neuen Gesetz zum Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) deren bislang lückenhafter und unzureichender Schutz ausgebaut werden. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es, Benachteiligungen von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern auszuschließen und Rechtssicherheit zu schaffen.  …

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